Erklärung zur Barrierefreiheit
Um den Inhalt unseres digitalen Angebotes möglichst inklusiv anbieten zu können, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu entsprechen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, haben wir Maßnahmen ergriffen und arbeiten stetig daran, ggfls. vorhandene Barrieren weiter abzubauen.
Die Schreinerei Hummel ist aufgrund ihrer ausschließlichen B2B-Aktivitäten, dem digitalen Angebot und aufgrund ihrer Struktur nicht verpflichtet, die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einzuhalten. Trotzdem wird stetig überlegt, was optimiert werden kann und es werden entsprechende Änderungen vorgenommen.
Wir orientieren uns an dem Standard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“, der in der Europäischen Union für öffentliche Stellen ab 23. September 2019 für neue und ab 23. September 2020 für bestehende Websites und ab 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen mit WCAG 2.1 Stufe AA verbindlich ist.